Das akustische Verfahren zum Auffinden von Inhomogenitäten wird im Rahmen der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung zur Qualitätssicherung bei Schweißnähten, Schmiedestücken, Halbzeugen und Gussteilen sowie zur Wanddickenbestimmung eingesetzt.
Bei dieser Art der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung wird ein Schallimpuls erzeugt, der vom Ultraschallprüfkopf über ein Koppelmittel in das Werkstück übertragen wird. Grenzflächen wie sie beispielsweise an Rissen oder Bindefehlern im zu prüfenden Teil auftreten, reflektieren den Schallimpuls und senden diesen an den Prüfkopf, der sowohl als Sender wie auch als Empfänger arbeitet zurück (Impuls-Echo-Verfahren). Durch Messung der Laufzeit ist eine Ortung des Fehlers möglich, die Menge der reflektierten und vom Prüfkopf empfangenen Schallwellen lässt eine Aussage über eine Vergleichsfehlergröße zu.
Eines der klassischsten Anwendungsgebiete der Ultraschallprüfung ist die Schweißnahtprüfung, die vorrangig dann zur Anwendung kommt, wenn produkt- oder applikationsabhängig nach dem Fügen von metallischen Werkstoffen eine zerstörungsfreie Prüfung verlangt wird und auf Grund der Materialdicke, des Werkstoffes, der Lage der zu suchenden Fehlerstellen oder der geometrischen Bedingungen die Durchstrahlungs- (Röntgen-) prüfung keine verlässlichen Aussagen liefert. Die Ultraschallprüfung erfolgt gemäß Regelwerk oder einer Betriebsspezifikation und ist somit auch reproduzierbar.